Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminarveranstaltungen der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH, Hamburg.
Die nachfolgenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer von Seminarveranstaltungen und der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH (nachfolgend „dpa“) als Veranstalter.
Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung von dpa und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Zielgruppen, Seminarorte und Teilnahmegebühren sind den jeweiligen Ausschreibungen bzw. Seminarangeboten zu entnehmen.
1. Anmeldung/Anmeldebestätigung
Die Anmeldung zu einem Seminar erfolgt über das Internet (www.dpa.com). Die Teilnehmerzahl eines Seminars ist in der Regel begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ein Vertrag über die Teilnahme kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung der dpa zustande. dpa ist berechtigt, die Anmeldung zu einem Seminar ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Gebühren. Alle Gebühren verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist nach Erhalt der Rechnung sofort fällig. In der Gebühr inbegriffen sind die Seminarunterlagen und die Verpflegung wie Pausengetränke und Mittagessen während der Veranstaltung, soweit dies in der Seminarbeschreibung angegeben ist. Nicht inbegriffen sind etwaige Reisekosten des Teilnehmers sowie Aufwendungen für Übernachtung und Verpflegung außerhalb der Seminarzeiten.
3. Stornierung
Stornierungen eines Seminars müssen schriftlich erfolgen. Sollte ein Teilnehmer verhindert sein, ist die Teilnahme einer Ersatzperson nach Absprache ohne Aufpreis möglich. Bei Stornierung oder Umbuchung eines Teilnehmers werden folgende Gebühren erhoben:
- bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: keine Gebühr
- bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr
- weniger als 7 Kalendertage: volle Teilnahmegebühr
- bei Nichterscheinen (gleich aus welchem Grund) ist die volle Gebühr zu entrichten
Für Inhouse-Seminare gelten gesonderte AGB.
4. Änderungen
dpa behält sich vor, bei Eintreten von dpa nicht zu vertretender Umstände wie z.B. der Erkrankung oder dem sonstigen Ausfall eines Referenten das Seminar räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Referenten ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl (diese beträgt jeweils 50 % der maximalen Teilnehmerzahl pro Seminar) behält sich dpa vor, die jeweilige Veranstaltung zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. In diesem Fall bemüht sich dpa die Teilnehmer spätestens 14 Tage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn zu informieren. Im Fall einer zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an dem ersatzweise angebotenen Termin und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage eines Seminars bestehen nicht.
5. Zertifikat
Die Teilnehmer eines Seminars erhalten im Anschluss ein Zertifikat als Teilnahmebestätigung.
6. Urheberrechte
Die Seminarunterlagen und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung als zur persönlichen Information des Teilnehmers ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der dpa zulässig.
7. Haftung
dpa wählt für die Seminare in den jeweiligen Fachbereichen qualifizierte Referenten aus. Für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Seminarinhalte, der Seminarunterlagen sowie die Erreichung des jeweils vom Teilnehmer angestrebten Lernziels übernimmt dpa keine Haftung. Ebenso nicht für etwaige Folgeschäden, welche aus fehlerhaften und/oder unvollständigen Seminarinhalten entstehen sollten. Im Übrigen ist die Haftung von dpa auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt, wobei es sich um typische, bei einer Seminarveranstaltung vorhersehbare Schäden handeln muss.
8. Sonstiges
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.
9. Gesonderte Regelungen für die Nutzung der dpa-Plattform durch Seminarteilnehmer
a. Jeder Teilnehmer erhält für einen begrenzten Zeitraum von bis zu sechs Wochen einen beschränkten Zugang zur dpa-Plattform über das Internet. Das Zugangsrecht erlischt automatisch zwei (2) Wochen nach Freischaltung des Zugangs.
b. Der Teilnehmer ist für den Schutz der ihm mitgeteilten und zugeteilten Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) verantwortlich; diese sind nicht übertragbar. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und sorgfältig zu verwahren, insbesondere ist eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte nicht zulässig. Verlust oder versehentliche Offenlegung der Zugangsdaten sind unverzüglich der dpa mitzuteilen, damit der Zugang gesperrt und dem Teilnehmer ggf. neue Zugangsdaten ausgehändigt werden können. Soweit wegen unsachgemäßen Umgangs oder Nichteinhaltung dieser Vorschriften Schäden durch unbefugte Nutzung der Zugangsdaten bei dpa entstehen, ist der Teilnehmer ggf. haftbar.
c. Sämtliche Inhalte der dpa-Plattform sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung der dpa-Plattform und sämtlicher der darin enthaltenen Informationen und Materialien (Texte, Bilder und Grafiken) ist nur zur persönlichen Information der registrierten Teilnehmer zulässig. Nicht erlaubt ist insbesondere die ganze oder teilweise Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe, Bearbeitung oder Umgestaltung sowie die Einspeisung in elektronische Systeme (z.B. Datenbanken) oder sonstige Archivierung der Inhalte.
d. Der Teilnehmer wird gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass dpa und Erfüllungsgehilfen die Nutzerdaten in maschinenlesbarer Form speichern und im Rahmen der Zweckbestimmung des zum Teilnehmer bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeiten. Einzelheiten der Recherchen auf der dpa-Plattform werden vertraulich behandelt.
e. dpa übernimmt die Verantwortung für die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Übermittlungswege und der korrekten Übermittlung der dpa-Inhalte nur insoweit, wie die Übermittlungswege im Bereich der dpa-Infrastruktur liegen.
f. Für die dpa-Plattform und darin enthaltenen Informationen und Materialien gilt, dass alle dort gemachten Angaben mit größter Sorgfalt recherchiert wurden, dennoch kann die dpa keine Gewährleistung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Ferner kann dpa nicht für die ständige Erreichbarkeit der dpa-Plattform haften, noch dafür, dass durch die Benutzung der dpa-Plattform bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
g. Im Übrigen ist die Haftung von dpa auf Schadensersatz, gleich aus welchem Grund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung, Übermittlungsfehler, Unterbrechungen und Unvollständigkeiten der Dienste ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, wie folgt beschränkt oder ausgeschlossen: dpa haftet nicht im Fall normaler Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit hinsichtlich der Erfüllungsgehilfen, soweit diese nicht leitende Angestellte sind, sowie hinsichtlich der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ohne grobes Verschulden beschränkt sich jedoch auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens, dabei jedoch auf maximal 1.000,- € pro Schadensfall.
h. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen oder für Personenschäden auch ohne Verschulden gehaftet wird. Bei Fehlern oder Störungen im Dienstbetrieb und Lieferschwierigkeiten wegen Arbeitskampfmaßnahmen oder in Fällen höherer Gewalt haftet dpa nicht.
i. Im Falle einer Verletzung oder Missachtung der vorliegenden Bestimmungen durch den Teilnehmer oder im Fall nicht vollständiger Zahlung der Seminargebühren kann dpa unbeschadet sonstiger Ansprüche den Zugang des Teilnehmers zur dpa-Plattform ohne Einhaltung einer Frist sperren. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche behält sich dpa ausdrücklich vor
