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Architektur, Marken, Menschen: So meistern Sie die Drittrechteklärung
Egal ob bei der Nutzung von Pressefotos oder bei aufwendigen Eigenproduktionen: Wer visuellen Content professionell einsetzt, muss die Klärung von Drittrechten beherrschen. Dabei geht es um weit mehr als nur das Urheberrecht des Fotografen: Marken, geschützte Architektur und Persönlichkeitsrechte müssen systematisch geprüft werden. In diesem Webinar zeigen Kathrin Schael und Alexander Karst, wie Sie die Drittrechteklärung von Anfang an richtig angehen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie souverän entscheiden, Freigaben einholen und so die Basis für eine rechtssichere und erfolgreiche Kommunikation schaffen.
Details
Für Redaktionen ist der Hinweis „Pressefoto“ ein Indiz für eine gesicherte Quelle – für die Marketing-Abteilung oder die PR-Agentur ein Showstopper. Es stellt sich die entscheidende Frage: Darf dieses Pressefoto überhaupt für Werbung oder Marketing eingesetzt werden? Darf diese Person ungefragt gezeigt werden? Welches Risiko steht im Raum? Warum steht an einem günstigen Stock-Bild: Editorial use only?
Pressebilder sind ein zentraler Bestandteil moderner Kommunikation. Sie transportieren Aktualität, schaffen Vertrauen und eignen sich hervorragend, um Botschaften visuell zu verstärken. Gleichzeitig unterliegen sie klaren rechtlichen Rahmenbedingungen. Während ihre Nutzung in redaktionellen Kontexten häufig unproblematisch ist, gelten für Werbung und kommerzielle Kommunikation andere Voraussetzungen.
Gerade hier entsteht in vielen Marketing- und Kommunikationsteams Unsicherheit: Ab wann wird aus PR rechtlich gesehen Werbung? Welche Nutzungsrechte müssen vorliegen? Und welche Risiken bestehen, wenn Persönlichkeitsrechte, Markenrechte oder andere Drittrechte nicht ausreichend berücksichtigt werden?
Anhand konkreter Beispiele aus der Praxis erläutern Alexander Karst und Kathrin Schael typische Entscheidungssituationen aus Kampagnen, Social Media, Anzeigen oder Referenzprojekten und zeigt, worauf Unternehmen und Organisationen bei der Nutzung von Pressefotos achten sollten.
Alle Teilnehmenden haben die Möglichkeit, individuelle Fragen an die Referenten zu stellen. Zusätzlich erhalten sie nach Abschluss des Webinars die Präsentationsfolien als Skript.
Programm
Redaktionelle Nutzung vs. Werbung: Wo die rechtliche Grenze verläuft
Persönlichkeitsrechte, Markenrechte und weitere Drittrechte
Risiken bei der werblichen Nutzung von Pressefotos und selbst erzeugter Inhalte
Praxisbeispiele aus Social Media, Anzeigen und Kampagnen
Best Practices für eine saubere Rechteklärung
Geeignet für
Das Webinar richtet sich an Fachleute aus Unternehmens-, Produkt- und Markenkommunikation, die visuellen Content nutzen und sich einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen verschaffen möchten. Besonders geeignet ist es für Mitarbeitende aus PR, Marketing, Social Media und Content-Management – sowohl in Unternehmen als auch in Agenturen –, die wenig oder keine juristische Vorerfahrung haben.
Unsere Experten
Alexander Karst arbeitet seit 1994 in der Werbung. 1998 wechselte er in die Bildbranche – als Web- und PR Manager für PhotoDisc, dann für Getty Images und seit 2002 als Bildbeschaffer. Er gründete im Jahr 2008 Die Bildbeschaffer GmbH: eine Agentur für Bildeinkauf, Recherchen, Rechteklärung, Verwaltung und dazu gehörige Dienstleistungen und Seminare. Er schult und trainiert Unternehmen und Agenturen im Umgang mit Bildern, Bildrechten und den vielen Facetten rund um Bilder, Film und Medien.
Kathrin Schael ist Geschäftsführerin von Rights.Partners und Expertin für Rechteklärung, geistiges Eigentum sowie Celebrity Booking. Sie berät internationale Marken, Agenturen und Medienunternehmen zur rechtssicheren Nutzung von Persönlichkeits- und Bildrechten in Werbung und Entertainment. Mit ihrer Expertise löst sie komplexe Rechtefragen, verantwortet die Klärung von Nutzungsrechten und fokussiert sich auf die sichere Umsetzung von Celebrity-Partnerschaften. Ihr internationales Netzwerk sichert wirkungsvolle Markenkommunikation.
Key Facts
Termin: Montag, 11. Mai 2026, 15:00 – 16:30 Uhr
Teilnahmegebühr: Standardticket 115 Euro zzgl. MwSt. / 136,85 Euro inkl. MwSt. oder Buddyticket (erhältlich ab 2 Teilnehmenden): 92 Euro zzgl. MwSt. / 109,48 Euro inkl. MwSt.
Mindestgruppengröße: 10 Teilnehmende
Stornierung: kostenfrei möglich bis 7 Tage vor Durchführung