Regeln für den Einsatz von KI in der dpa-Redaktion
Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) hat zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz bei der Produktion ihrer Nachrichtendienste ein klares Regelwerk in Form einer Dienstanweisung an die Redaktion kommuniziert, das regelmäßig überprüft und angepasst wird. Ebenso wurden Leitlinien formuliert, die den Einsatz von KI bei Foto und Video regeln. Untermauert werden diese Regelwerke von der allgemein gültigen KI-Guideline der dpa. Wesentlich ist, dass dpa-Berichterstattung nicht allein KI-generiert sein darf und stets einer menschlichen Endkontrolle zu unterziehen ist. Im nachrichtlichen Bereich sind KI-erzeugte Fotos und Videos grundsätzlich untersagt.
Fünf KI-Guidelines der dpa (Stand Juni 2026)
1. Die dpa setzt KI zu verschiedenen Zwecken ein und steht dem verstärkten Einsatz von KI aufgeschlossen gegenüber. KI hilft, unsere Arbeit besser und schneller zu machen – immer im Sinne unserer Kunden und unserer Produkte.
2. KI-Instrumente kommen in der dpa-Berichterstattung nur unterstützend zum Einsatz. Sie ersetzen nicht die journalistischen Kernkompetenzen wie etwa Themen finden, Prüfen, Einordnen, Recherchieren, Bewerten und Verifizieren.
3. Die dpa setzt KI nur unter menschlicher Aufsicht ein. Die letzte Entscheidung über den Einsatz von KI-basierten Produkten trifft ein Mensch. Wir achten die menschliche Autonomie und den Vorrang menschlicher Entscheidungen.
4. Die dpa setzt nur rechtmäßige KI ein, die sich an geltendes Recht und gesetzliche Bestimmungen hält.Die dpa setzt KI ein, die technisch robust und sicher ist, um die Risiken für Fehler und Missbrauch zu minimieren.
5. Die dpa ermuntert alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sich offen und neugierig mit den Möglichkeiten von KI zu befassen, Tools zu testen und Vorschläge für die Nutzung in unseren Workflows zu machen. Entscheidend sind Transparenz, Offenheit, ein ethischer Umgang und die Dokumentation.
Dienstanweisung KI (Stand Juni 2026)
Der verantwortliche und unterstützende Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der dpa-Berichterstattung ist ausdrücklich erwünscht und somit auch allen dpa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern im Rahmen der Vorgaben dieser Dienstanweisung gestattet.
KI darf und soll eingesetzt werden, um die dpa-Berichterstattung zu unterstützen, zu verbessern und zu beschleunigen.
Bei jedem KI-gestützt erstellten Beitrag steht am Anfang ein dpa-Journalist oder eine Journalistin, der/die einen Originalbeitrag erstellt, prüft und verifiziert. Jede daraus abgeleitete KI-gestützte Fassung – etwa Audioskript, FAQ-Stück oder Zusammenfassung – ist vor Veröffentlichung durch eine Journalistin oder einen Journalisten redaktionell zu prüfen und sachlich zu verifizieren.
dpa verbreitet nach heutigem Stand der KI-Technologie keine redaktionellen Inhalte aus eigener, komplett KI-generierter Produktion.Wenn KI-generierte oder -manipulierte Inhalte aus fremder Produktion aber selbst Gegenstand von Berichterstattung werden, kann dpa sie gegebenenfalls unter Beachtung aller rechtlichen Vorgaben, in geeigneter Form und mit entsprechendem Disclaimer dokumentieren oderverbreiten.
KI-Tools eignen sich derzeit nicht zur abschließenden Überprüfung von Fakten. Spezifische KI-Tools können jedoch sehr wohl wichtige Impulse liefern, die die Bewertung von Informationen erleichtern und beschleunigen. Entscheidend bleibt hier aber am Ende der menschliche Sachverstand.
Die Regeln zum Einsatz von KI gelten auch für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die jeweiligen Teamleitungen stellen sicher, dass Freie diese Leitlinien kennen und einhalten.
Diese Dienstanweisung wird ergänzt von den „5 KI-Guidelines der dpa“.
Weitere verbindliche Anwendungshinweise finden sich im Praxiseitfaden zu dieser Dienstanweisung.
Die Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz erfordern eine Aktualisierung von Dienstanweisung und Praxisleitfaden in unregelmäßigen Abständen.
Regeln für Foto und Video
Für den visuellen nachrichtlichen Kontext gilt, dass weder Fotos noch Videos mittels KI erzeugt oder manipuliert und in den dpa-Diensten verbreitet werden dürfen.
Mit den regelmäßig im Auftrag der dpa tätigen Zulieferern wird dies auch vertraglich vereinbart. Alle Fotos und Videos von Zulieferern werden in der dpa-Redaktion einer Prüfung nach journalistischen Kriterien unterzogen.
Bei der Auswahl internationaler Partner achten wir streng darauf, mitNachrichtenagenturen zusammenzuarbeiten, die nach den gleichen Qualitätsstandards arbeiten wie die dpa, so wie zum Beispiel Associated Press (AP), die einer unserer weltweit größten Partner ist.
Bei Einzelbildankäufen und einigen internationalen Foto-Agenturen, mit denen wir zusammenarbeiten, erfolgt eine Qualitätssicherung in Form einer anlassbezogenen Prüfung und Kontrolle.
Zudem wird eine Blacklist mit auffälligen Quellen/Urhebern geführt, die kontinuierlich auch in Zusammenarbeit und in engem Austausch mit der G39, einer Foto-Agenturengruppe, zu dem Thema überarbeitet und angepasst wird.
Disclaimer
Die Deutsche Presse-Agentur nutzt für ihre Produkte und Dienste auch Anwendungen aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI). Dabei handelt es sich beispielsweise um Langdock, Copilot und ChatGPT als Vorschlags- und Inspirationstools sowie Grafikgeneratoren wie FireFly, Übersetzungshilfen wie DeepL oder Happy Scribe zur Umwandlung von Audio- und Videoinhalten in Schriftform. Ebenso kommt die eigene KI-Anwendung dpa-Rechercheassistent zum Einsatz, die Antworten und Kurzzusammenfassungen basierend auf der vorliegenden dpa-Berichterstattung liefert.
Die letzte Entscheidung über die Verbreitung von Inhalten, die mit KI-Unterstützung erstellt wurden, trifft immer ein Mensch.